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Jagdschein - erstmalige Erteilung

Erstmalige Erteilung eines Jagdscheins nach bestandener Jägerprüfung.


Senden Sie bitte möglichst frühzeitig den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins und das Formular "Auskunftsersuchen zum Jagdscheinantrag" mit den bereits vorliegenden weiteren Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben an:

Rheinisch-Bergischer Kreis, Untere Jagdbehörde, Postfach 20 04 50, 51434 Bergisch Gladbach.

Der gelb markierte Hinweis in dem Formular "Auskunftsersuchen zum Jagdscheinantrag" gilt für Sie nicht.

Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie zur Jagdscheinerteilung von der Unteren Jagdbehörde einen persönlichen Termin, bei dem dann alle Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.

Unterlagen

- Kopie Jägerprüfungszeugnis
- Kopie Personalausweis
- Passbild
- Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung

Gebühren

Die Gebühr beträgt
  1. beim Jagdschein für 1 Jahr 35 €,
beim Jagdschein für 2 Jahre 50 €,
beim Jagdschein für 3 Jahre 65 € und
  1. beim Tagesjagdschein 15 €.

Zahlungsart

Die Gebühr wird für eine anschließende Überweisung in Rechnung gestellt.
Letzte Aktualisierung: 06.12.2024

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