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Förderung von Modernisierungsmaßnahmen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für die Modernisierung von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und zur Verbesserung .der Sicherheit im und am Gebäude zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.




Welche Maßnahmen werden gefördert:
- Die barrierefreie Umgestaltung in von Ihnen selbst genutztem Wohn-
  eigentum und Mietwohnungen - siehe auch "Barrierefreies Wohnen"
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in von Ihnen
  selbst genutztem Wohnraum und Mietwohnungen, zum Beispiel
  Dachdämmung, Außendämmung, Einbau neuer Fenster und Türen,
  Umrüstung der Heizungsanlage
- Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und zur Verbesserung der 
  Sicherheit im und am Gebäude
- Modernisierung eines von Ihnen selbst genutzten denkmalgeschützten
  oder erhaltungswerten Wohngebäudes oder einer selbst genutzten 
  Eigentumswohnung in Abstimmung mit dem Denkmalschutz

Die Anträge für ein Darlehen sind bei uns einzureichen. Sie müssen dafür aber einige Voraussetzugen erfüllen. Deshalb sollten Sie vor einer Antragstellung die Möglichkeit eines persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächs nutzen.

Die Antragsunterlagen werden Ihnen entweder bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt oder Sie finden diese sowie weitere Informationen auf der Internetsseite der NRW.BANK unter Zusätzliche Infos.





 

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt in der Regel 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme; mindestens aber 60,00 Euro.

Letzte Aktualisierung: 06.09.2018

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