ÖPNV - Förderung des Ausbildungsverkehrs
Diese Dienstleistung richtet sich an Verkehrsbetriebe: Allgemeine Vorschrift des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrpauschale vom 31.08.2011
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderung aus dem bundesgesetzlichen Ausgleichssystem für die ermäßigte Beförderung von Auszubildenden im Linienverkehr pauschaliert und den Aufgabenträgern für den ÖPNV die Aufgabe übertragen, die finanziellen Mittel an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten.
Grundlage dafür ist eine allgemeine Vorschrift im Sinne der VO (EG) 1370/2007, die am 01.09.2011 in Kraft getreten ist und zuletzt am 05.10.2017 geändert wurde.
Rechtliche Grundlagen
VO (EG) 1370/2007, § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW
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