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Trinkwasserhygiene

Trinkwasser ist für den Menschen lebenswichtig und gehört zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln. In Deutschland liegt der Wasserverbrauch pro Person bei etwa 120 Litern pro Tag.


Trinkwasser wird nicht nur zum Trinken genutzt, sondern auch

- zum Zubereiten von Speisen und Getränken
- zur Körperpflege und –reinigung
- dem Reinigen von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Daher werden an das Trinkwasser sehr hohe Qualitätsanforderungen gestellt.

Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung des Trinkwassers ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)“. Die Qualität des Trinkwassers wird darin, in Bezug auf die Gesundheit, so definiert:

„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“

Zusätzlich hat das Bundesministerium für Gesundheit die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)“ erlassen. Die Trinkwasserverordnung formuliert Anforderungen für

- die Beschaffenheit des Trinkwassers
- die Aufbereitung und Desinfektion des Trinkwassers
- die Pflichten des Unternehmers und sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
- die Überwachung.

Die meisten Haushalte sind an zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen angeschlossen. Die Versorgungsunternehmen kontrollieren hier regelmäßig die Qualität des verteilten Trinkwassers.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind einzelne Haushalte und Ortslagen nicht an die öffentliche Wasserverteilung angeschlossen und versorgen sich über einen Trinkwasserbrunnen. Von diesen Wasserversorgungsanlagen erhält das Gesundheitsamt die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchung und berät die Eigentümer.
Auch private Brunnenbesitzer sind verpflichtet, den Brunnen anzuzeigen, wenn das Wasser zum Trinken, Waschen oder Baden genutzt wird.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 29.03.2023

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