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ÖPNV - Zweck und Verfahren der ÖPNV-Pauschale

Der Rheinisch-Bergische Kreis erhält jährlich eine Pauschale aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für Zwecke des ÖPNV. Diese Pauschale wird an ÖPNV-Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Der Zweck und das Verfahren für die Weiterleitung der Pauschale legt der Rheinisch-Bergische Kreis fest.


Rechtliche Grundlagen

§ 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW

Letzte Aktualisierung: 20.09.2023

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