ÖPNV - Zweck und Verfahren der ÖPNV-Pauschale
Der Rheinisch-Bergische Kreis erhält jährlich eine Pauschale aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für Zwecke des ÖPNV.
Diese Pauschale wird an ÖPNV-Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Der Zweck und das Verfahren für die Weiterleitung der Pauschale legt der Rheinisch-Bergische Kreis fest.
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