Die Verwertung von mineralischen Abfällen ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen.
Durch das Prüfverfahren "wasserrechtliche Erlaubnis" werden nachteilige Auswirkungen auf Boden und Gewässer vermieden.
Durch Bautätigkeit und bei industriellen Prozessen entstehen große Mengen mineralischer Abfälle. Hierzu zählen Bodenaushub, Materialien aus dem Abbruch von Bauwerken, Straßenaufbruch, Aschen aus Verbrennungsprozessen, Schlacken und Sand aus der Stahlerzeugung bzw. aus der Metallverarbeitung, und vieles mehr.
Andererseits werden insbesondere in der Bauwirtschaft erhebliche Mengen mineralischer Stoffe benötigt.
Es ist daher naheliegend, die entstehenden mineralischen Abfälle an anderer Stelle wieder zu verwenden. Dieses Recycling leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung und zur Schonung natürlicher Ressourcen.
Die Wiederverwendung mineralischer Materialien ist aber nur dann sinnvoll und zulässig, wenn dadurch Gewässer und Boden nicht gefährdet werden. Bewertet werden muss Art und Herkunft des Materials einerseits, sowie dessen vorgesehene Verwendung andererseits.
Für die Verwendung von Recyclingmaterial ist daher grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Umweltschutzbehörde erforderlich. Je nach Lage der Baustelle, Art und Menge des Materials sowie der vorgesehenen Verwendung kann im Einzelfall in Abstimmung mit der Umweltschutzbehörde auch auf das Erlaubnisverfahren verzichtet werden.
Den Antragsvordruck für die Erlaubnis finden Sie in der Rubrik Formulare.
Selbstverständlich können Sie sich auch gerne vorab bei dem angegebenen Ansprechpartner unverbindlich informieren.