Für die Albert-Einstein-Schule, die Margot-Friedländer-Schule und die Verbundschule Nord hat der Rheinisch-Bergische Kreis als Schulträger festgelegt, dass für Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 3 der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) die wirtschaftlichste Beförderungsart ist.
Aus diesem Grund bekommen alle freifahrberechtigten Schülerinnen und Schüler auf Antrag ein entsprechendes SchülerTicket zur Verfügung gestellt.
Eine Freifahrberechtigung liegt vor, wenn der kürzeste Fußweg zur nächsten erreichbaren Schule des gleichen Schultyps
- mehr als 2,0 km für die Primarstufe (Klassen 1 - 4) bzw.
- mehr als 3,5 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10)
beträgt.
Da das VRS-SchülerTicket nicht nur für den Schulgebrauch, sondern auch privat im gesamten VRS-Gebiet genutzt werden kann, wird für freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler ein Eigenanteil erhoben. Nicht freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, das SchülerTicket als Selbstzahler zu beziehen. Informationen über die jeweiligen Gebühren finden Sie weiter unten auf der Seite.
Unter Broschüren gibt es außerdem ein Merkblatt zum SchülerTicket für unsere beiden Berufskollegs in Bergisch Gladbach.
Die Antragsvordrucke für das SchülerTicket finden Sie unter Formulare.
Bitte beachten Sie, dass für die Margot-Friedländer-Schule sowie das Berufskolleg Bergisch Gladbach das Antragsformular der Wupsi auszufüllen ist. Für alle anderen Schulen nutzen Sie bitte den Antrag der RVK.
Der ausgefüllte Antrag muss im jeweiligen Schulsekretariat abgegeben werden und wird von dort an den Schulträger weitergeleitet.