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Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Als Prostituierte müssen Sie regelmäßige gesundheitliche Beratungen wahrnehmen. Diese sind kostenfrei. Diese vertraulichen Gespräche mit einer Ärztin/einem Arzt finden im Gesundheitsamt statt.


Mit der Gesundheitsberatung soll sichergestellt werden, dass Prostituierte Zugang zu wesentlichen Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten, zum Beispiel zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten. Es erfolgt keine ärztliche Untersuchung.

Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die im gesamten Bundesgebiet gültig ist. Mit der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung können Sie sich beim Ordnungsamt anmelden.

Sind Sie über 21 Jahre alt, muss die Beratung mindestens alle 12 Monate wiederholt werden. Unter 21-Jährige müssen sich mindestens alle 6 Monate gesundheitlich beraten lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter Zusätzliche Infos.

Unterlagen

Zur Beratung bringen Sie bitte ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und Ihren Impfausweis mit.

Bei Wiederholung der gesundheitlichen Beratung benötigen wir Ihre aktuelle Anmeldebescheinigung des Ordnungsamtes.

Zahlungsart

Die Beratung ist kostenfrei.

Rechtliche Grundlagen

§10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__10.html

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 22.09.2023

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