Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Mit dem (neuen) Prostituiertenschutzgesetz, das am 01. Juli 2017 in Kraft getreten ist, wird die rechtliche Situation von Prostituierten weiter gestärkt.
Als Prostituierte müssen Sie regelmäßige gesundheitliche Beratungen wahrnehmen. Diese vertraulichen Gespräche finden im Gesundheitsamt statt. Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung, die im gesamten Bundesgebiet gültig ist.
Mit der Gesundheitsberatung soll sichergestellt werden, dass Prostituierte Zugang zu wesentlichen Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten, zum Beispiel zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten. Es erfolgt keine ärztliche Untersuchung.
Sind Sie über 21 Jahre alt, muss die Beratung mindestens alle 12 Monate wiederholt werden. Liegt Ihr Alter unter 21 Jahren, müssen Sie sich mindestens alle 6 Monate gesundheitlich beraten lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter Zusätzliche Infos.
Unterlagen
Bei einer erstmaligen Beratung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Bei Wiederholung der gesundheitlichen Beratung benötigen wir Ihre aktuelle Anmeldebescheinigung des Ordnungsamtes.
Zahlungsart
Die Beratung ist kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
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