Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen
Unter den Begriff der Betäubungsmittel fallen zum Beispiel morphinhaltige Schmerztabletten oder Schmerzpflaster, aber auch Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS).
Betäubungsmittel können nach den geltenden Regelungen von einem Arzt verschrieben werden. Diese Betäubungsmittel dürfen Sie für die Dauer einer Reise ins Ausland als persönlichen Reisebedarf mitnehmen. Die Menge ist dabei eingeschränkt. Sie dürfen nur so viel mitführen, wie Sie für die Dauer der Reise benötigen.
Gemäß Artikel 75 Schengener Abkommen dürfen wir Ihnen eine Bescheinigung mit einer Gültigkeit für maximal 30 Tage (Reisedauer) ausstellen. Berücksichtigen Sie dies bei Ihren Reiseplänen.
Um die Betäubungsmittel mitnehmen zu dürfen, benötigen Sie ein vom Arzt ausgefülltes und vom Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises beglaubigtes Dokument (siehe unter Formulare)
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Ihre Unterlagen werden dann vor Ort im Gesundheitsamt überprüft und beglaubigt.
Kontakt Gesundheitsamt: 0 22 02 13 22 13 oder 0 22 02 13 22 06
Unterschieden wird zwischen Reisen in den sogenannten Schengener Raum und in andere internationale Staaten. Nähere Information hierzu können Sie in dem Merkblatt unter Broschüren nachlesen.
Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte im Bereich „Betäubungsmittel“ (Link unter Zusätzliche Infos.)
Unterlagen
- Das vom behandelnden Arzt vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit dem Arzt- oder Praxisstempel versehene Formular.
- Das aktuelle Betäubungsmittelrezept oder eine vom Arzt oder Apotheker abgestempelte Kopie
- Ausweis oder Reisepass des Patienten (bei minderjährigen Patienten der Ausweis des Erziehungsberechtigten)
- gegebenenfalls eine Vollmacht und den Ausweis der/des Bevollmächtigten
Bitte achten Sie bei dem Formular darauf, dass
- für jedes einzelne Betäubungsmittel jeweils ein Formular erforderlich ist (bereits dann, wenn lediglich die Stärke des Betäubungsmittels variiert)
- die Mengenangabe (Gesamtwirkstoffmenge) für den Reisezeitraum korrekt ermittelt wurde
- die Ausweis- oder Reisepassnummer eingetragen ist
Gebühren
Die Beglaubigung ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 €.
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung bei Abholung.
Rechtliche Grundlagen
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Betäubungsmittelaußenhandelsverordnung (BtMAHV)
Schengener Durchführungsabkommen Apothekengesetz (ApoG)
Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO)
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