Das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) setzt den Rahmen für die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland.
Mit den Integrationskursen wird ein Grundangebot zur Integration für zugewanderte Menschen vorgehalten. Ziel dieser Kurse ist es, die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Die Teilnehmenden an den Kursen sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut gemacht werden, dass sie in den Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Ziel ist es, ein Sprachniveau der Stufe B1 (ausreichende deutsche Sprachkenntnisse) zu erreichen.
Die Berechtigungsscheine für die Teilnahme an den Integrationskursen werden u.a. durch die
Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises erteilt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter den Telefonnummern 0 22 02 13 67 97 oder 0 22 02 13 62 89
sowie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/deutschlernen-node.html
Auf der Internetseite des Bundesamtes befindet sich auch eine Suchmaschine, mit deren Hilfe Sie einen Kursträger in Ihrer Wohnortnähe finden können. Auch Informationen in Ihrer Heimatsprache sind dort hinterlegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sprechen Sie uns an! Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 0 22 02 13 67 97 und 0 22 02 13 62 89
oder per E-Mail: ausländerbehoerde@rbk-online.de