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Verlängerung Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95)

Sie besitzen einen Führerschein und möchten nur den darin enthaltenen Nachweis Ihrer Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüssezahl 95) eintragen oder um weitere fünf Jahre verlängern?


Diese Seite gilt nur für die reine Verlängerung der Berufskraftfahrerqualifikation. Sofern Sie auch Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E verlängern möchten, klicken Sie bitte hier.

Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr ist im Abstand von fünf Jahren verpflichtet, dessen Berufskraftfahrerqualifikation durch neue Weiterbildungen nachzuweisen. Der Umfang der Weiterbildungen umfasst mindestens 35 Stunden und darf nur von einer anerkannten Ausbildungsstätte geschult werden.

Der Nachweis wird im Führerschein durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 kenntlich gemacht. Daher muss für jede Verlängerung ein neuer EU-Kartenführerschein bestellt werden.

Nach erfolgter Produktion des neuen EU-Kartenführerscheins erhalten Sie von der Führerscheinstelle eine Benachrichtigung, damit Sie den Führerschein abholen können.

Zur Verlängerung des Qualifikationsnachweises ist ein persönlicher Antrag von Ihnen erforderlich. Diesen können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf stellen. Bitte vereinbaren Sie hierzu, über das Terminbuchungstool, einen Termin.

Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), höchstens zwei Jahre alt
  • Nachweis über Weiterbildungen (35 Stunden) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original
  • EU-Kartenführerschein
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Gebühren

  • 44,30 EUR

In Einzelfällen kann die tatsächliche Gebührenhöhe geringfügig abweichen.
Letzte Aktualisierung: 13.02.2023

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