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Kompensationsverzeichnis des Rheinisch-Bergischen Kreises

Hier erhalten Sie Informationen zum Kompensationsverzeichnis des Rheinisch-Bergischen Kreises.


Eingriffe in Natur und Landschaft können den Zustand der Natur oder das Landschaftsbild verschlechtern. Deshalb sollen die negativen Folgen von Eingriffen vermieden und minimiert werden. Nicht vermeidbare Eingriffe müssen ausgeglichen oder kompensiert werden. Dies geschieht zum Beispiel im Rahmen vom Bauvorhaben. Daher wird bei Genehmigungsverfahren im baurechtlichen Außenbereich von den Naturschutzbehörden auf Grundlage der Naturschutzgesetzgebung des Bundes und des Landes in der Regel eine Kompensation gefordert.

Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Verzeichnis über die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Das öffentliche Kompensationsverzeichnis des Rheinisch-Bergischen Kreises gibt Auskunft über Maßnahmen und Maßnahmenkonzepte, die ab 2016 festgesetzt wurden und insgesamt mindestens 500 Quadratmeter groß sind. In der Auskunft sind auch vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (Ökokonten) aufgeführt.

Viele kleinere Kompensationsmaßnahmen, wie beispielsweise die Anpflanzung von Hecken, einzelnen Bäumen im Rahmen von privaten Bauvorhaben etc., werden nicht öffentlich dargestellt.

Wichtig: Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung sind aktuell nicht im Verzeichnis enthalten. Die Einbindung dieser Kompensationsflächen ist derzeit im Aufbau.

Über den Link der Rubrik Zusätzliche Infos gelangen Sie zum öffentlichen Kompensationsverzeichnis des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Der Datenbestand des Verzeichnisses wird täglich aktualisiert.

Zudem sollen zukünftig die im Kompensationsverzeichnis des Rheinisch-Bergischen Kreises erfassten Daten landesweit zentral über die „SCHUKO-App“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) im Internet veröffentlicht werden. Sobald eine Einsichtnahme des Datenbestandes des Rheinisch-Bergischen Kreises über die „SCHUKO-App“ möglich sein sollte, wird an dieser Stelle auf die App verwiesen werden.

Informationen zu Kompensationsflächen und -maßnahmen erhalten Sie zudem bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der unteren Naturschutzbehörde. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf der rechten Seite.

Rechtliche Grundlagen

§ 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
§ 34 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatschG NRW)
Letzte Aktualisierung: 17.04.2024

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