Was ist der Krisenstab?
Beschreibung des Krisenstabes des Rheinisch-Bergischen Kreises
Der Krisenstab wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum aktiviert, ist dem politischen Gesamtverantwortlichen (Landrat) unterstellt und muss alle mit dem Ereignis in Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen koordinieren und treffen. Während des Einsatzfalles ist der Krisenstab alleinige Anlaufstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises für Weisungen und Informationen von anderen Stellen, die das Ereignis betreffen. Des Weiteren ist er zuständig für die Zusammenarbeit mit Aufsichts-, Nachbar-, Fach- und kreisangehörigen Behörden in grundsätzlichen Angelegenheiten.
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