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Was macht der Krisenstab?

Aufgabenskizzierung des Krisenstabes des Rheinisch-Bergischen Kreises


Im Krisenstab arbeiten alle zur Bewältigung der Schadenslage notwendigen beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen Verwaltung, anderer Behörden und Dritte mit besonderen Kenntnissen (zum Beispiel Vertreter von Versorgungs- und Infrastrukturunternehmen) mit. Er nimmt keine Fachaufgaben einzelner Ämter, sondern eine Querschnittsaufgabe wahr. Die Bearbeitung der im Krisenstab getroffenen Entscheidungen findet in den jeweiligen Dezernaten/ Fachämtern statt und hat dort vorrangig zu erfolgen.

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Letzte Aktualisierung: 16.11.2022

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