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Wann wird der Krisenstab aktiviert?

Aktivierung des Krisenstabes des Rheinisch-Bergischen Kreises


Der Krisenstab ist jederzeit aktivierbar. Er ist erforderlich, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinaus gehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf besteht. Der Krisenstab kann auch unterhalb dieser Schwelle bei komplexen und schwierigen Aufgaben eingesetzt werden, wenn beispielsweise
• die koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Ämter/Behörden erforderlich ist,
• eine koordinierte und ämterübergreifende Information der Bevölkerung notwendig ist oder
• eine Vielzahl von unterschiedlichen Informationen zu bewerten und auf dieser Grundlage abgestimmte Entscheidungen zu treffen sind.
Er kann auch bei Ereignissen einberufen werden, bei denen die Einberufung der Feuerwehr-Einsatzleitung bzw. der Einsatz von Einsatzkräften [Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen] (noch) nicht erforderlich ist.

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 16.11.2022

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