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RSV-Infektion (Respiratory-Syncytial-Viren)

Das Respiratory-Syncytial-Virus (RSV) ist ein weltweit verbreiteter Erreger, der akute Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege hervorruft und gehäuft im Winter (November bis April) auftritt und alle Altersgruppen betrifft.


RSV-Infektionen werden vor allem über Tröpfcheninfektion übertragen – insbesondere beim Niesen oder Husten. Das Virus kann aber auch durch eine sog. Schmierinfektion – also von Hand zu Hand oder über Gegenstände und Oberflächen – von einem Menschen an den anderen weitergegeben werden.

Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch (sog. Inkubationszeit) der Erkrankung dauert in der Regel 2-8 Tage. Personen, die sich mit RSV angesteckt haben, können aber schon vor Ausbruch der Erkrankung für andere ansteckend sein. Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit beträgt in der Regel 3-8 Tage.

Die Symptome einer RSV-Erkrankung reichen von einer einfachen Atemwegsinfektion (zum Beispiel mit Husten, Schnupfen und Halsschmerzen) bis hin zu einer schweren Erkrankung (zum Beispiel Lungenentzündungen und Aussetzer der Atmung). Vor allem bei Kindern kann sich der anfängliche Husten verschlimmern und Zeichen der erschwerten Atmung durch Verengung der Atemwege können hinzukommen. Kinder sind schlapp, essen und trinken schlecht, das Atmen ist erschwert und beschleunigt. Ein Krankenhausaufenthalt kann in der Folge notwendig werden.

Das klinische Bild und das Lebensalter geben erste Hinweise auf eine RSV-Infektion. Um die Diagnose zu sichern und von anderen Atemwegserkrankungen (z.B. Influenza oder Covid-19) zu unterscheiden, muss der Erreger untersucht werden. Hierzu wird von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ein Abstrich aus der Nase oder dem Rachen entnommen.

Folgende Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko, schwer an einer RSV-Infektion zu erkranken:

 

·         Frühgeborene

·         Neugeborene und Säuglinge (unter 6 Monate)

·         Kinder mit Vorerkrankungen der Lunge

·         Kinder mit Herzfehlern

·         Erwachsene älter als 65 Jahre

·         Erwachsene mit Vorerkrankungen der Lunge, des Herzens, Diabetes oder mit beeinträchtigtem Immunsystem


Schutz- und Hygienemaßnahmen
Auch wenn keine Beschwerden vorhanden sind, kann es sein, dass man ansteckend ist. Daher sollten enge Kontaktpersonen von infizierten Personen (Geschwister, Eltern und weitere Personen die engen Kontakt hatten) vorübergehend Umgebungen mit vielen Kleinkindern (Kita, Krabbelgruppen) oder abwehrgeschwächten Personen meiden!

Das Einhalten von Hygieneregeln kann die Ausbreitung nachweislich minimieren. Hierzu gehört:
- Regelmäßiges Händewaschen
- Husten und Niesen in die Armbeuge
- Benutzen von Einmaltaschentüchern und Entsorgung in geschlossenen Behältnissen
- Regelmäßige Reinigung von benutzten Gegenständen

Therapie
Es gibt bisher keine speziellen Medikamente gegen eine RSV-Infektion. Die Therapie erfolgt ausschließlich symptomorientiert in Form von ausreichender Flüssigkeitszufuhr, abschwellender Nasentropfen und bei Bedarf fiebersenkender Mitteln. Bei Komplikationen kann ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig werden. Da es sich bei RSV um eine Virusinfektion handelt, haben Antibiotika keine Wirkung. Sie werden nur eingesetzt, wenn es neben der RSV-Infektion noch zu einer zusätzlichen bakteriellen Infektion kommt.

 

Impfen

In den vergangenen Monaten sind in der EU erstmals zwei RSV-Impfstoffe zugelassen worden – allerdings nicht für Kinder. Sie sind für Menschen ab 60 Jahren gedacht, und einer der beiden auch für Schwangere, mit dem Ziel der Weitergabe des Immunschutzes an den Säugling. Bisher liegt in Deutschland jedoch keine Em­pfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu deren Einsatz vor.

Meldepflicht
Die einzelne Erkrankung an RSV ist in Deutschland seit Juli 2023 namentlich meldepflichtig (siehe § 7 Absatz 1 Nr. 38a Infektionsschutzgesetz. Das gehäufte Auftreten in medizinischen Einrichtungen ist gemäß Infektionsschutzgesetz als Ausbruch an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises gerne telefonisch unter 02202-13 3366 zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 27.12.2023

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