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Corona: Aktuelle Regeln (Stand 25.08.2023)

Am 28. Februar 2023 ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ausgelaufen.


Damit sind in Nordrhein-Westfalen seitdem 1. März 2023 auch die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen.

Konkret bedeutet dies:
  • es gibt keine Isolationspflicht mehr für auf Corona positiv getestete Personen,
  • für positiv auf Corona getestete Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens entfällt das Tätigkeitsverbot,
  • die Testpflicht für BesucherInnen und Beschäftigte in Krankenhäusern/Heimen usw. entfällt,
  • die Maskenpflicht für Beschäftigte in oben genannten Einrichtungen entfällt,
  • die gesonderten Regelungen für Pflegeeinrichtungen, die in der Allgemeinverfügung "Schutzmaßnahmen in Einrichtungen" verankert waren, werden nicht fortgeführt.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das Gesundheitsamt empfiehlt Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung (wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten), sich für einen Zeitraum von fünf Tagen und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik, Kontakte - insbesondere zu älteren Personen, Personen mit Vorerkrankungen oder Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf - zu vermeiden. In Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeiten sollte mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske), besser eine FFP2-Maske, getragen werden. Die Entscheidung, ob ein Test bei einer symptomatischen Person durchgeführt wird, trifft der/die behandelnde Arzt/Ärztin. Eine Verpflichtung zur Testung besteht nicht.

Weiterführende Informationen rund um die neuen Vorgaben erhalten Sie unter "Zusätzliche Infos".

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Letzte Aktualisierung: 01.09.2023

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