Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Meldepflichtige Erkrankungen

Um eine Verbreitung von übertragbaren Krankheiten zu vermeiden, müssen bestimmte Infektionskrankheiten unmittelbar nach Auftreten dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.


Bei meldepflichtigen Krankheiten handelt es sich um bestimmte übertragbare Infektionen, die nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen gemeldet werden müssen. Zur Meldung verpflichtet sind im Allgemeinen der behandelnde Arzt, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore.

Das Gesundheitsamt erfasst die Erkrankungen und führt die notwendigen Ermittlungen zur Infektionsquelle, der Infektionswege und Kontaktpersonen durch.

Zudem informiert das Gesundheitsamt über mögliche Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen. Betroffene Patientinnen, Patienten, Angehörige, Kontaktpersonen sowie Gemeinschaftseinrichtungen und Betriebe werden beraten.

Wenn Sie Fragen zum Auftreten von Infektionskrankheiten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Es ist wichtig, dass Sie sich aktiv an der Verhütung der Weiterverbreitung derartiger Infektionskrankheiten beteiligen.

Ebenfalls meldepflichtig ist der Befall von Kopfläusen oder Krätze. Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen etc.) sind verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt über das Auftreten von Kopfläusen oder Krätze in ihren Einrichtungen zu benachrichtigen.

Folgende Infektionskrankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig:
- Botulismus
- Cholera
- COVID-19
- Diphtherie
- humane spongiforme Enzephalopthie
- akute Virushepatitis
- enteropathisch hämolytisch-urämisches Syndrom
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Keuchhusten
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
- Milzbrand
- Mumps
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Pest
- Röteln
- Tollwut
- Typhus abdominalis/Paratyphus
- Windpocken
- behandlungsbedürftige Tuberkulose
- mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung (zum Beispiel Salmonellen)
- akute infektiöse Gastroenteritis
- Impfbedingte Schädigungen
- Kontakt mit einem tolllwutkranken oder -verdächtigen Tier
- gehäufte Infektionen, die möglicherweise in Zusammenhang stehen
- durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
- zoonotische Influenza (Schweine- oder Vogelgrippe)

Weitere Informationen und einen Leitfaden zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen finden Sie hier:

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 20.06.2023

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück