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Bauförderung von Eigentum

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Familienheim oder Eigentumswohnung) zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.




Welche Maßnahmen werden gefördert:
- Neubau und Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum
- Erwerb von gebrauchtem selbst genutzem Wohneigentum
- Ausbau und Erweiterung zwecks Neuschaffung von selbst ge-
  nutztem Wohneigentum
- Besondere Baumaßnahmen, die wegen einer körperlichen Ein-
  schränkung erforderlich sind

Sie können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn Ihr Haushalt aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder mindestens einem schwerbehinderten Haushaltsangehörigen (Grad der Behinderung "GdB" mindestens 50 %) besteht und Ihr jährliches Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Die Anträge für ein Darlehen sind bei uns einzureichen. Sie müssen dafür aber einige Voraussetzungen erfüllen. Deshalb sollten Sie vor einer Antragstellung die Möglichkeit eines persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächs nutzen.

Die Antragsunterlagen werden Ihnen entweder bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt oder Sie finden diese sowie weitere Informationen auf der Internetseite der NRW.BANK unter Zusätzliche Infos.


Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 600,00 Euro.

Letzte Aktualisierung: 06.09.2018

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