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Kreisbus - Ausleihen

Träger der Jugendhilfe, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis können einen Kreisbus ausleihen.


 

Nutzungsberechtigt sind vorrangig die freien Träger der Jugendarbeit.
Bei zeitgleicher Antragstellung erfolgt die Vergabe des Kleinbusses nach folgender Rangfolge:
1. ehrenamtlich durchgeführte Jugendarbeit,
2. hauptamtlich durchgeführte Jugendarbeit,
3. Förderschulen des Kreises,
4. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

HINWEIS: Aktuell steht der Kreisbus nicht für Fahrten zur Verfügung.
Sobald der Kreisbus wieder ausgeliehen werden kann, werden Sie hier informiert.
Wahrscheinlich steht Mitte des Jahres 2024 wieder ein Bus zur Verfügung.
(Stand: 17.01.2024)

 

Gebühren

Gebühren:

0,60 € je gefahrenen Kilometer

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

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