Sofern Sie verpflichtet sind Ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen und Ihr Fahrzeug hierfür einen digitalen Fahrtenschreiber eingebaut hat, müssen Sie eine Fahrerkarte beantragen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Wenn Sie im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen (Erstwohnsitz), können Sie den Antrag nur bei der Fahrerlaubnisbehörde in Bergisch Gladbach stellen.
Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben, muss Ihr Führerschein gleichzeitig umgetauscht werden. Nähere Informationen zum Umtausch finden Sie hier.
Benutzen Sie auch unten stehendes Formular, wenn Sie eine Ersatzfahrerkarte beantragen möchten oder Ihre Fahrerkarte verlängert werden soll.
Bei Fehlfunktionen Ihrer Fahrerkarte senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@24b1c3bf2cf54d3ebe2a3351c46cb8abrbk-online.de und nennen insbesondere Ihre persönlichen Daten und eine Rufnummer, unter der man Sie telefonisch erreichen kann. Alternativ können Sie auch beim Rückrufcenter Ihre Daten hinterlassen. Sie werden zeitnah zurückgerufen.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Fahrerkarte finden Sie hier.
Informationen zu Werkstatt- oder Unternehmerkarten finden Sie hier.
Auf Grund der aktuellen Situation ist der Zutritt zum Straßenverkehrsamt nur sehr eingeschränkt möglich. Um die persönlichen Anliegen jedoch weiterhin bearbeiten zu können, wurde für diese Dienstleistung die Möglichkeit der unpersönlichen Antragstellung geschaffen. Reichen Sie hierfür bitte alle Unterlagen per Post ein. In Einzelfällen kann um eine persönliche Vorsprache gebeten werden.
Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die Zeit der coronabedingten Einschränkungen bei der Kreisverwaltung.