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Lastenausgleich

Der Lastenausgleich hatte bis zur Wiedervereinigung das Ziel, Personen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden erlitten hatten, teilweise finanziellen Schadensersatz zu leisten.


Anspruchsberechtigt waren Personen aus den Vertreibungsgebieten wie der ehemaligen UDSSR, Polen, Rumänien, Tschechien sowie aus der früheren DDR. Durch die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten sowie die Demokratisierung in Osteuropa wurden viele entschädigte Vermögenswerte zurückgegeben.

Hauptaufgabe des Ausgleichsamtes ist daher heute die Rückforderung der früher gezahlten Entschädigungen.

In NRW wurde die Ausgleichsverwaltung bereits 2017 aufgelöst. Zuständig ist jetzt das Bundesausgleichsamt.
Kontakt:
Bundesausgleichsamt
Saalburgstraße 155-157
61350 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 03018 70 30-0
Fax: 03018 7030-3450
E-Mail: Bundesausgleichsamt@badv.bund.de
Internet: www.bundesausgleichsamt.de

Vertriebenenangelegenheiten
Personen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren, können unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsleistungen erhalten. Die Anträge nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)  können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem StrRehaG sind die Bezirksregierungen.

Kontakt:
Bezirksregierung Köln Dezernat 24
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Telefon 0221-147-2340
poststelle@brk.nrw.de

Politische Häftlinge
Politische Häftlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge beantragen.

Kontakt:
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
An der Marienkapelle 10 53179 Bonn
Telefon 0228 – 3689370
info@stiftung-hhg.de

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Letzte Aktualisierung: 22.09.2023

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