Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben
Sie möchten ihren im Ausland erworbenen Führerschein umschreiben lassen?
Voraussetzungen:
Der Antrag wird im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde gestellt - siehe rechts unter Verwandte Services.
Ihre Unterlagen werden von dort zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet. Dort erhalten Sie nach Abschluss des Antrags Ihren neuen EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde helfen Ihnen gerne weiter und teilen Ihnen telefonisch mit, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden.
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde sind, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren zu erheben. Einzelnennungen sind daher nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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