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Landschaftsplan (Allgemeine Information)

Der Landschaftsplan ist ein naturschutzfachlicher Fachplan. Er stellt in Text und Karte die Entwicklungsziele für die Landschaft dar, z.B. die Erhaltung schutzwürdiger Landschaftsräume (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete usw.).


Der Landschaftsplan enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Landschaft sowie zur Wiederherstellung geschädigter Landschaftsräume. Die Entwicklungsziele sind bei allen behördlichen Maßnahmen, d.h. auch bei zukünftiger Fachplanung zu berücksichtigen. Für die Bürgerinnen und Bürger entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.
 
Der Landschaftsplan wird von der Kreisverwaltung, Amt "Planung und Landschaftsschutz", in einem mehrjährigen öffentlichen Verfahren unter zweimaliger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der von der Planung betroffenen Fachbehörden aufgestellt. Nach Erstellung des Planentwurfes findet zunächst eine "Frühzeitige Bürgerbeteiligung" statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit,  innerhalb eines öffentlich bekanntgemachten Zeitraumes die ausgelegten Planunterlagen an mehreren behördlichen Stellen oder im Internet einzusehen und innerhalb der angegebenen Frist Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die vorgetragenen Belange werden nachfolgend in den Fachausschüssen des Kreises beraten. Die Entscheidung zu den Anregungen und Bedenken trifft der Kreistag. Im Regelfall wird danach der Planentwurf überarbeitet. Der Kreistag beschließt dann die öffentliche "Auslegung" des Landschaftsplanentwurfes. Während der Auslegung haben die Bürgerinnen und Bürger nochmals einen Monat lang die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nach Ablauf der Auslegung erfolgt eine nochmalige Beratung der Eingaben und Entscheidung. Ggf. müssen nochmals Planänderungen vorgenommen werden. Der Kreistag beschließt den Landschaftsplan in seiner endgültigen Fassung als Satzung. Der Landschaftsplan ist anschließend der Bezirksregierung Köln als höhere Naturschutzbehörde anzuzeigen. Mit der Bekanntmachung des durchgeführten Anzeigeverfahrens tritt der Landschaftsplan in Kraft. 

Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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