Ausländische Bildungsnachweise anerkennen
Aus- und Weiterbildungen in nichtärztlichen Heilberufen, die im Ausland (den EU-Staaten und Drittstaaten) erworben wurden, müssen für eine Berufsausübung in Deutschland im Einzelfall anerkannt werden.
Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung zur Krankenschwester / zum Krankenpfleger, zur Hebamme o.ä. absolviert haben und nun in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Bildungsnachweises bzw. die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung.
Der Antrag auf Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Bildungsnachweises ist bei dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu stellen.
Die zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung erreichen Sie unter
Tel.-Nr.: 02 11 / 4 75 - 51 52 und 02 11 / 4 75 - 41 52
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Link rechts unter Öffentliche Dienste).
Unterlagen
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (z.B. durch Sprachkurse),
- ärztliches Attest,
- polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0.
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde wird eine Gebühr von 60,00 € erhoben.
zurück