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Dienstfahrerlaubnis umschreiben

Sie haben bei der Bundeswehr, der Polizei oder sonstigen deutschen Behörde eine Dienstfahrerlaubnis erhalten und möchten diese in eine zivile Fahrerlaubnis umschreiben lassen?


Voraussetzung hierfür ist ein Antrag auf Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis.

Um lange Anfahrtswege zu sparen und besonders auch im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit, besteht im Rheinisch-Bergischen Kreis die Möglichkeit den Antrag hierfür heimatnah in Ihrem zuständigen Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung zu stellen. Die dortigen Kolleginnen und Kollegen nehmen Ihre Unterlagen entgegen und leiten diese zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises weiter.

Eine direkte Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht möglich.

Nachdem Ihr deutscher EU-Kartenführerschein gefertigt wurde, erhalten Sie von der Führerscheinstelle eine Aufforderung, diesen abzuholen. Eine Aushändigung der zivilen Fahrerlaubnis kann nur gegen Vorlage des originalen Dienstführerscheins erfolgen, weil sichergestellt werden muss, dass Sie noch im Besitz der Dienstfahrerlaubnis sind. Bei Abholung ist dieser daher zwingend vorzulegen.


Unterlagen

  • Dienstfahrerlaubnis
  • gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), höchstens zwei Jahre alt

Gebühren

  • 36,30 EUR (Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis)
Die Gebühren werden bei Antragstellung im Bürgerbüro erhoben und sind vor Ort direkt zu bezahlen.
Letzte Aktualisierung: 12.12.2022

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