Jagdschein - wiederholte Ausstellung
Ausgabe des Jagdscheins für Jägerinnen und Jäger, die bereits ein Jagdschein-Heft haben oder hatten.
Als Vorsichtsmaßnahme gegen die Corona-Virus-Ausbreitung werden Jagdscheine vorzugsweise auf dem Postweg erteilt. Senden Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins (auch bei "Verlängerung") ausgefüllt und unterschrieben mit den Unterlagen an:
Rheinisch-Bergischer Kreis, Untere Jagdbehörde, Postfach 20 04 50, 51434 Bergisch Gladbach.
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
- Jagdschein
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung
- Passbild, wenn im Jagdschein-Heft keine neue Eintragungen der Gültigkeit mehr möglich sind.
Gebühren
Die Gebühr beträgt
beim Jagdschein für 1 Jahr 35 €,
beim Jagdschein für 2 Jahre 50 €,
beim Jagdschein für 3 Jahre 65 € und
beim Tagesjagdschein 15 €.
Zahlungsart
Die Gebühr wird für eine anschließende Überweisung in Rechnung gestellt.
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