Geflügel - Informationen für Geflügelhalter
im Zusammenhang mit der Geflügelpest
Die Aufstallpflicht im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde am 06.02.2017 aufgehoben.
Dennoch sollten von allen Geflügelhaltern gewisse Hygieneregeln beachtet werden.
Ein Schaubild über diese Schutzmaßnahmen finden Sie unter Broschüren.
Das Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter, ihrer Meldepflicht von Geflügelhaltungen nachzukommen. Diese gilt auch für diejenigen, bei denen nur ein einziges Huhn im Garten scharrt.
Es bittet alle Geflügelhalter durch ihr Verhalten einem möglichen Ausbruch der Geflügelpest entgegenzuwirken: Einfache Maßnahmen können mithelfen zu verhindern, dass der Krankheiserreger verschleppt wird. Hierzu zählen die Desinfektion des Schuhzeugs und der Hände, Schädlingsbekämpfung, fremden Personen keinen Zutritt gewähren, ordnungsgemäßes Führen des gesetzlich vorgeschriebenen Bestandsregisters und bei Erkrankungsfällen und hohen Verlusten sofortige Benachrichtigung des Hoftierarztes, kein Verfüttern von Speiseabfällen und Eierschalen und konsequente Beachtung des Aufstallungsgebotes.
Ein weiterer Appell richtet sich an Jäger, Geflügelhalter und Spaziergänger: Verendetes Wildgeflügel, wie auch Verdachtsfälle in Sachen Vogelgrippe sollen gemeldet werden . Als klinische Symptome der Geflügelpest gelten Apathie, hohes Fieber, Durchfall und Appetitlosigkeit dazu können Atemnot, Niesen und Ausfluss an Augen und Schnabel kommen. Weitere Anhaltspunktes sind Wassereinlagerungen am Kopf, blau verfärbte Köpfe und Füße sowie eine deutlich verminderte Legeleistung.
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