Prüfungen nichtärztlicher Heilberufe
Die Berufsausbildung für nichtärztliche Heilberufe / Gesundheitsfachberufe wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Gesundheitsamt ist an der Durchführung der Abschlussprüfungen beteiligt und stellt das Zeugnis und die Urkunde zur Berufsbezeichnung aus.
Die Ausbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens ist in Nordrhein-Westfalen durch entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Diese Regelungen bestimmen die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer der Ausbildung sowie die Anrechnung anderer Ausbildungen. Die Ausbildung erfolgt an entsprechenden staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und endet mit einer Prüfung. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, den Prüfungsausschuss einzurichten, den Vorsitz zu übernehmen und die Zulassung zur Prüfung vorzunehmen.
Nichtärztliche Heilberufe sind
1. Ergotherapeuten
2. Diätassistenten
3. Hebammen und Entbindungspfleger
4. Heilpraktiker
5. Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger
6. Logopäden
7. Masseure und medizinische Bademeister
8. Medizinisch-technische Assistenten
9. Orthoptisten
10. Pharmazeutisch-technische Assistenten
11. Physiotherapeuten
12. Podologen
13. Rettungsassistenten
(Aus Gründen einer besseren Übersichtlichkeit wurden bei den Berufsbezeichnungen nur die männlichen Schreibweisen aufgeführt!)
Nach bestandener Prüfung stellt das Gesundheitsamt das Zeugnis aus und erteilt die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung.
Hinweis:
Die Überprüfung und Zulassung für die Berufserlaubnis als Heilpraktiker erfolgt durch verschiedene Gesundheitsämter (siehe hierzu auch Verwandte Services und Zusätzliche Infos).
Gebühren
Gebühren:
Für die Austellung der Erlaubnisurkunde fallen Gebühren in Höhe von 60,00 € an.
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