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(c) Fotografie Joachim Rieger

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Wie kann ich auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten?


Die Verzichtserklärung ist formgebunden und muss bei Ihrem örtlichen Ordnungsamt oder Bürgerbüro eingereicht werden. Wer für Sie zuständig ist erfahren Sie hier. Ausländische Mitbürger aus dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach können Ihre Erklärung unmittelbar bei der Einbürgerungsstelle im Kreishaus Gronau einreichen.

Bei dem Erwerb (auf Antrag),  einer Staatsangehörigkeit eines Landes, das nicht zur Europäischen Union oder der Schweiz, gehört, geht die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich automatisch verloren.

Unterlagen

- ausgefülltes Antragsformular

- aktuelle Meldebescheinigung

- Personenstandsurkunde (Geburts,- oder Heiratsurkunde) im Original vorlegen. Die Urkunde muss den
  aktuellen und vollständigen Vor- und Nachnamen, den Geburtstag- und -ort beinhalten.

- Nachweis über den Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit
  (z.B. durch Pass, Staatsangehörigkeitsurkunde)

Rechtliche Grundlagen

§ 26 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

§ 25 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Sie haben Fragen?

Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 1. Etage
Refrather Weg  30
Einbürgerung / Staatsangehörigkeit

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Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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