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(c) Fotografie Joachim Rieger

Wohnraumförderung durch Stiftungsmittel

Die Landrat-Lucas-Stiftung stellt Familien mit Kindern oder Familien mit einem behinderten Familienmitglied zinsgünstige Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse als Ergänzung zur Eigenheimförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.


Die Landrat-Lucas-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts, die vom Rheinisch-Bergischen Kreis verwaltet wird.
 
Voraussetzung für die Gewährung der Stiftungsmittel ist, dass dem Haushalt zwei Kinder unter 18 Jahren oder ein behindertes Familienmitglied mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 Prozent angehört. Das Förderobjekt muss  im Kreisgebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises liegen.
 
Der Darlehensgrundbetrag beträgt 8.000 Euro; für das erste und das zweite Kind werden jeweils 1.000 Euro - ab dem dritten Kind 1.500 Euro zusätzlich  gewährt. Das Darlehen ist für die ersten 10 Jahre zinslos; danach setzt eine Verzinsung mit max. 3% jährlich ein (genaue Bedingungen siehe Flyer).
Die Tilgung beträgt 3% jährlich über die gesamte Laufzeit.
 

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Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 2. Etage
Am Rübezahlwald  7
Frau  Brieke

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Letzte Aktualisierung: 15.05.2025

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