Durchführung von Bürgerentscheiden
Mit Satzung vom 12.10.2005 hat der Rheinisch-Bergische Kreis die Durchführung von Bürgerentscheiden geregelt.
Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block E, 1. EtageAm Rübezahlwald 7Frau Kouekem
Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.
Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.
zurück