Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben Beratung - Unterstützung - technische Hilfsmittel - Lastenausgleich - besonderer Kündigungsschutz - Sachverhaltsermittlung
Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Rheinisch-Bergischen Kreis ein jährliches Fahrdienstbudget, welches sie für Fahrten mit Mietwagen, Taxen oder Spezialfahrzeugen (Behinderten-Transportwagen mit Rampe oder Hebebühne) bei unseren Fahrdienstpartnern einsetzen können.
Fahrerlaubnisbehörde Hier erhalten Sie alle Dienstleistungen rund um Führerschein und Personenbeförderungsschein.
Fahrerschulung B 96 / B 196 eintragen Sie haben an einer Fahrerschulung gem. § 6a oder § 6b Fahrerlaubnisverordnung teilgenommen und möchten diese nun in Ihren Führerschein eintragen lassen?
Fahrradverkehrswege Sie möchten erfahren, wo es im Rheinisch-Bergischen Kreis Wege für den Radverkehr gibt.
Fahrweg für die Beförderung gefährlicher Güter festlegen Für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gelten besondere Vorschriften. Zum Beispiel muss der festgelegte Fahrweg genau eingehalten werden.