Bürgerdienste
Der Behördenlotse informiert Sie über unser Dienstleistungsangebot. Unsere Dienstleistungspartner sind Bergisch Gladbach, Burscheid, Odenthal, Overath, Rösrath und die Technischen Werke Burscheid.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ÖbVI
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach Maßgabe ihrer Berufsordnung wahrzunehmen. So sind sie insbesondere auch berechtigt Liegenschaftsvermessungen, wie z. B. Teilungsvermessungen, auszuführen. Tatbestände, die sie durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt haben, dürfen von ihnen mit öffentlichem Glauben beurkundet werden. ÖbVI üben einen freien Beruf aus; ihre Tätigkeit ist kein Gewerbe.
Öffentliche Versammlung/Aufzug (unter freiem Himmel) anmelden
Sie planen eine öffentliche Versammlung/ einen Aufzug unter freiem Himmel. Dies muss rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Aufgabenträger -
Die Kreisverwaltung ist Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr.
Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten
Zurzeit sind die Dienststellen der Kreisverwaltung wegen der Corona-Pandemie eingeschränkt geöffnet. Sie können auf verschiedenen Wegen mit der Kreisverwaltung Kontakt aufnehmen, Termine vereinbaren oder Online-Angebote nutzen.
Ökokonto
Informationen zum Ökokonto des Rheinisch-Bergischen Kreises
ÖPNV - Bericht über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße 2017
Die zuständigen Behörden haben jährlich unter anderem über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu berichten.
ÖPNV - Förderung des Ausbildungsverkehrs
Diese Dienstleistung richtet sich an Verkehrsbetriebe: Allgemeine Vorschrift des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrpauschale vom 31.08.2011
ÖPNV - Informationen -
Informationen zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region
ÖPNV - NachtBuslinien im Rheinisch-Bergischen Kreis
Die Nacht zum Tag machen!
Insgesamt zehn Nachtlinien fahren zwischen 0.00 Uhr und teilweise fast 4.00 Uhr durch alle Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis.
ÖPNV - Zweck und Verfahren der ÖPNV-Pauschale
Der Rheinisch-Bergische Kreis erhält jährlich eine Pauschale aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für Zwecke des ÖPNV.
Diese Pauschale wird an ÖPNV-Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Der Zweck und das Verfahren für die Weiterleitung der Pauschale legt der Rheinisch-Bergische Kreis fest.