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Breitbandinitiative im Rheinisch-Bergischen Kreis

Der Rheinisch-Bergische Kreis verfolgt gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen und der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH das Ziel, einen flächendeckenden und zukunftsfähigen Breitbandausbau zeitnah und effektiv voranzutreiben. Begleitet und gesteuert wird der Breitbandausbau von einem Lenkungskreis, der sich aus Mitgliedern des Kreises, der Kommunen und der Wirtschaftsförderung zusammensetzt, wesentlich unterstützt durch den Breitbandkoordinator des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Auf dieser Internetseite möchten wir der Öffentlichkeit einen Überblick über die verschiedenen Aktivitäten im Rahmen der Breitbandinitiative geben.

Versorgungslage im Kreisgebiet

Im Jahr 2016 ist im Rahmen der Breitbandinitiative ein Infrastrukturkataster aufgebaut sowie ein Entwicklungskonzept für einen kreisweiten Breitbandausbau erstellt worden, auf dessen Basis ein Antrag im Bundesförderprogramm erfolgreich eingereicht werden konnte. Zu diesem Zeitpunkt war das Kreisgebiet zu 78 % mit Bandbreiten bis zu 50 Mbit/s versorgt (Breitbandatlas des Bundes, Stand Ende 2016). Demnach galten über 20 % des Kreisgebietes nach aktuellen Maßgaben der NRW-Landesregierung sowie des Bundes als unterversorgt. Es folgten weitere Fördermaßnahmen, um die Versorgungslage insbesondere in den unterversorgten Randlagen und schwach besiedelten Gebieten zu verbessern. Diese Maßnahmen waren offensichtlich erfolgreich, denn laut Informationen des GigabitAtlas.NRW (Stand Juni 2022) liegt die Anschlussqualität im Rheinisch-Bergischen Kreis in der Kategorie ≥ 30 Mbit/s, die bis dato als Förderschwelle für Unterversorgung galt, mittlerweile bei 96,8 %.

Im Rahmen der aktuellen Fördermaßnahmen von Bund und Land NRW werden Glasfaseranschlüsse kostenfrei bis in die Häuser verlegt. Hierdurch enstehen in den Fördergebieten Anschlussqualitäten von ≥ 1.000 Mbit/s. Laut Angaben des GigabitAtlas.NRW (Stand Juni 2022) liegt die Breitbandverfügbarkeit im Rheinisch-Bergischen Kreis, gemessen in Prozent der Haushalte, in der Kategorie ≥ 1.000 Mbit/s mittlerweile bei 35,4 % und in der Kategorie ≥ 100 Mbit/s bei  72,7 %. 

In Ergänzung zu den im Folgenden näher erläuterten Fördermaßnahmen hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit den einzelnen Kommunen intensive Gespräche mit verschiedenen Netzbetreibern geführt. Hierdurch konnten bereits in vielen Kommunen eigenwirtschaftliche Projekte ohne Fördermittel initiiert werden, die zum Teil schon umgesetzt worden sind oder sich gerade in der Umsetzung befinden. Darüber hinaus befinden sich einige der im Kreisgebiet aktiven Anbieter aktuell in der Vorvermarktungsphase für neue Glasfaserprojekte. Diese eigenwirtschaftlichen Projekte stellen ebenfalls eine wichtige Komponente dar, um die Versorgungsquote im Bereich der Anschlussqualitäten ≥ 1.000 Mbit/s stetig zu steigern.

Fördermaßnahmen

Die Kreisverwaltung koordiniert für alle acht kreisangehörigen Kommunen verschiedene Fördermaßnahmen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen, um die Breitbandversorgung im Kreisgebiet zu verbessern. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Förderprojekten:

Erstes Bundesförderprojekt

Um diejenigen unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Infrastruktur zu versorgen, die für die Netzbetreiber aufgrund dezentraler Lage und geringer Siedlungsdichte in der Regel wenig attraktiv erscheinen, wurde bereits Ende 2016 ein durch die Kreisverwaltung koordiniertes, kreisweites Ausbauprojekt im Rahmen des Bundesförderprogramms beantragt.
Zu diesem Zeitpunkt war lediglich die Förderung von kupferbasierter Infrastruktur möglich, wobei Glasfaser nur bis zu den Verteilerästen verlegt werden konnte (FTTC = Fiber to the Curb). Die Grenze der realisierbaren Downloadgeschwindigkeit lag bei 50 bis maximal 100 Mbit/s im Download, das Fördervolumen lag bei knapp vier Mio. Euro.
Mehrfache Änderungen im Bundesförderprogramm mit einer gravierenden Novellierung im Jahr 2018 ermöglichten es zwischenzeitlich, bereits beantragte Projekte in einen kompletten Glasfaserausbau bis in die Häuser (FTTH = Fiber to the Home) umzuwandeln. Obwohl mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung im Antragsprozedere und einer Verdoppelung der Projektumsetzungsdauer zu rechnen war, hatte sich der Lenkungskreis Breitbandversorgung einvernehmlich dazu entschlossen, ein sogenanntes „Technologie-Upgrade“ beim Fördergeber zu beantragen.
Insgesamt stehen nach mehreren Änderungsanträgen für dieses Projekt rund 21 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, welche die sogenannte „Wirtschaftlichkeitslücke“ ausgleichen sollen. Gemeint ist damit der Differenzbetrag, der dem Netzbetreiber noch fehlt, um nach wirtschaftlichen Kriterien die betreffenden Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen. Rund 5.500 Anschlüsse in den unterversorgten Siedlungsbereichen, 74 Schulen sowie 14 Gewerbegebiete in allen acht Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises werden hierdurch schnelle Glasfaseranschlüsse erhalten.


Im Dezember 2019 sagte der Bund Fördermittel in Höhe von 11 Millionen Euro endgültig zu. Ende März 2020 folgte dann der Zuwendungsbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen über weitere 10 Millionen Euro, die als Ko-Finanzierung im Rahmen des Projektes bereitgestellt werden. Kommunen mit gesichertem Haushalt haben allerdings einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent, bezogen auf ihren jeweiligen Anteil am Gesamtvolumen, zu tragen.
Unmittelbar im Anschluss an die endgültigen Förderzusagen wurde der Zuschlag an die Telekom Deutschland GmbH erteilt. In einem zuvor europaweit durchgeführten Ausschreibungsverfahren hatte der Netzbetreiber als einziges Unternehmen ein Angebot abgegeben. Mit Auftragsvergabe durch die Kreisverwaltung ist das Ausbauprojekt Anfang April 2020 gestartet und wird gemäß Angebot der Telekom eine Laufzeit von 36 Monaten haben. Mit Abschluss des Projektes wird mit rund 98 Prozent der weitaus größte Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises mit Übertragungsraten von über 50 Mbit/s im Download versorgt sein.

Bevor jedoch die ersten Baustellen eröffnet werden konnten, war eine aufwändige Feinplanung durch den Netzbetreiber erforderlich. Darüber hinaus mussten noch weitere wichtige Schritte durchgeführt werden, bevor die eigentlichen Tiefbauarbeiten beginnen konnten. Hierzu gehörte zum Beispiel die Auswahl und Sicherung der Standorte für die sogenannten Hauptverteiler in Abstimmung mit den Kommunen sowie die Akquise und Beauftragung von Tiefbauunternehmen, deren Verfügbarkeit seit geraumer Zeit immer geringer wird. zusätzlich waren vor Beginn der Tiefbauarbeiten auch die erforderlichen Genehmigungsverfahren mit den zuständigen Ämtern der Kommunen durchzuführen.

Im September 2021 wurde zunächst mit der Anbindung der 74 Schulen begonnen, die durch die Maßnahme mit hoher Priorität angeschlossen werden sollen. In Kürze steht nun auch die Anbindung der 5.500 Haushalte und mehr der über 750 Unternehmen an, die als unterversorgt identifiziert worden sind. Alle förderfähigen Anschlüsse sollen mit der modernsten Übertragungstechnik durch einen Glasfaseranschluss mit Bandbreiten von bis zu 1.000 MBit/s im Download und bis zu 500 MBit/s im Upload ausgebaut werden.

Die Verlegung der Anschlüsse ist während der Umsetzungsphase des Projektes kostenfrei. Da die Glasfaserkabel bis in die Häuser gelegt werden müssen, benötigt die Telekom von den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Auftrag für die Verlegung des Glasfaserkabels auf dem Grundstück bis ins Haus.

Wichtig: Ohne diese Beauftragung können die Häuser nicht angeschlossen werden!

Die Kreisverwaltung hat im Laufe des Monats Mai 2022 postalische Anschreiben an über 4.600 Personen mit Grundstückseigentum im Fördergebiet verschickt, in denen das Prozedere für die Beauftragung ausführlich erläutert wurde.

Sollten die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Möglichkeit der kostenlosen Beauftragung zum jetzigen nicht nutzen wollen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Glasfaseranschluss wünschen, so wären die hierfür üblicherweise anfallenden einmaligen Kosten in Höhe von mindestens 800,00 Euro selbst zu tragen.

Hinweis: Die Herstellung eines geförderten Glasfaser-Hausanschlusses durch die Deutsche Telekom ist unabhängig von der Beauftragung eines Telekommunikationsdienstes für Internet oder Telefon. Auch andere Marktanbieter dürfen die geförderten Glasfaserleitungen nutzen und ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten.

Genauere Informationen über die weitere Ausbaureihenfolge kann die Deutsche Telekom leider nicht zur Verfügung stellen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass das Projekt Ende September 2024 zum Abschluss kommen wird.

Zweites Bundesförderprojekt

Mit Umsetzung des ersten Bundesförderprojektes sind die Breitbandaktivitäten des Rheinisch-Bergischen Kreises und seiner Kommunen noch nicht beendet. Auf Grund der Förderbedingungen im Rahmen des ersten Bundesförderprojektes war es nicht möglich, alle unterversorgten Gebiete zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeitsaspekte und andere Förderbedingungen waren im damaligen (dritten) Förderaufruf des Bundes von den Antragstellern zu berücksichtigen. Um die Fördermittel zu erhalten, wurden die Anträge nach einem sog. „Scoring-Modell“ bewertet. Dies hatte zur Folge, dass weitere unterversorgte Bereiche des Kreisgebietes im Förderantrag nicht berücksichtigt werden konnten. Im Allgemeinen werden diese Gebiete als sogenannte „Weiße Flecken“ bezeichnet.
Durch die Novellierung der Bundesförderrichtlinie im Juli 2018 ist mit dem sechsten Förderaufruf das Scoring-Verfahren entfallen, wodurch schließlich eine Beseitigung der bisher noch unterversorgten Gebiete ermöglicht wurde. Auf dieser Grundlage hat der Rheinisch-Bergische Kreis in Abstimmung mit dem Lenkungskreis Breitbandversorgung im Juli 2019 einen weiteren Förderantrag im Bundesförderprogramm für die Kommunen Burscheid, Kürten, Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen eingereicht. Im Juni 2020 hat die Kreisverwaltung einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes erhalten. Die Ko-Finanzierung in Höhe von weiteren 40 bis 50 Prozent, orientiert an der Haushaltslage der jeweiligen Kommunen, soll erneut durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Durch die Maßnahme sollen ca. 2.800 weitere Anschlüsse in den Siedlungsbereichen sowie 49 Gewerbegebiete mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen versorgt werden.


Zurzeit führt die Kreisverwaltung ein EU-weites, zweistufiges Ausschreibungsverfahren durch. Der Teilnahmewettbewerb, in dessen Rahmen interessierte Netzbetreiber sich für das Projekt bewerben konnten, ist bereits abgeschlossen. Darauf folgte als zweite Stufe die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Nach Ablauf der Angebotsfrist im August 2022 erfolgten die Auswertung der endgültigen Angebote sowie Gespräche mit den Bietern. Es wurden zwei Bieter ausgewählt und Vertragsverhandlungen durchgeführt. Mitte Dezember 2022 wurde auf Basis der in den Angeboten kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücken in Höhe von insgesamt 36,6 Mio. Euro ein Konkretisierungsantrag beim Fördergeber eingereicht. Dieser Antrag durchläuft ein aufwändiges Prüfverfahren durch den Projektträger des Fördergebers. Erst nach diesem Schritt erteilt der Bund den endgültigen Zuwendungsbescheid. In einem weiteren Schritt erteilt das Land NRW den endgültigen Zuwendungsbescheid für die Kofinanzierung. Sobald die endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land NRW vorliegen, kann die Kreisverwaltung die Verträge mit den ausgewählten Netzbetreibern unterzeichnen. Mit diesem Schritt wird das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Projektstart kann erfolgen. Zurzeit wird von einem Projektstart Anfang des zweiten Quartals 2024 ausgegangen. Die Projektlaufzeit wird insgesamt 24 Monate betragen.

Klicken Sie auf den folgenden Link, um im Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises die Karten mit den Fördergebieten zu sehen:

                             Kartendienst Fördergebiete Breitband


Landesförderprojekte

Noch bevor eine Novellierung der Bundesförderung absehbar war, haben sich die Städte Bergisch Gladbach und Burscheid dazu entschlossen, die restlichen weißen Flecken zu beseitigen. Zu diesem Zweck haben die Kommunen das Förderprogramm „NGA-Förderung im ländlichen Raum“ des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt und Mitte 2017 mit Unterstützung der Kreisverwaltung jeweils eigene Förderanträge eingereicht. In beiden Projekten ging der Zuschlag an die deutsche Telekom, die wiederum als einziger Netzbetreiber Angebote abgegeben hatte. Die Projekte sind inzwischen abgeschlossen. In der Stadt Burscheid wurden rund 500 Haushalte durch das Landesförderprojekt mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt. In der Stadt Bergisch Gladbach wurden durch die Landesförderung rund 440 Haushalte und Gewerbebetriebe mit leistungsfähiger Infrastruktur versorgt. Die Umsetzung der Projekte erfolgte in enger Abstimmung mit den Bundesfördermaßnahmen.

Kartendienst Fördergebiete im Geoportal

Der Kartendienst im Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises gibt Auskunft über die genaue Lage der Fördergebiete. Diese sind in Form von rot eigefärbten Vielecken (Polygonen) dargestellt. Liegt Ihre Adresse in einem der Fördergebiete, können Sie die Beauftragung über den dort angegebenen Link zum Beauftragungssystem der Telekom durchführen. Klicken Sie auf das folgende Bild, um im Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises die Karten mit den Fördergebieten zu sehen: