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Sportstätten- und Schulraumnutzung

Sie möchten eine Sportstätte oder einen Schulraum des Rheinisch-Bergischen Kreises nutzen?


Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt Schuleinrichtungen (Schulräume, Sportstätten, Außenanlagen) der kreiseigenen Förderschulen für kulturelle, soziale, sportliche Veranstaltungen und sonstige gemeinnützige, nichtgewerbliche Zwecke zur Verfügung.

Antragstellung:

Um eine Sportstätte bzw. einen Schulraum nutzen zu können, senden Sie bitte einen formlosen, schriftlichen und unterzeichneten Antrag an das Schulverwaltungsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises (Details zur Anschrift finden Sie unter "Sie haben Fragen?"). Es wird vorausgesetzt, dass Sie die unter "Broschüre" hinterlegten "Richtlinien zur Sportstätten- und Schulraumnutzung" akzeptieren. Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung. Zusätzlich ist von Ihnen ein Vertrag mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen, wenn Sie eine Sportstätte nutzen möchten.

Folgende Sportstätten befinden sich in der Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises:

  • Sporthalle (1-fach) der Friedrich-Fröbel-Schule in Bergisch Gladbach,
  • Sporthalle (1-fach) der Martin-Buber-Schule in Leichlingen,
  • Sporthalle (1-fach) der Albert-Einstein-Schule in Rösrath,
  • Lehrschwimmbecken der Friedrich-Fröbel-Schule in Bergisch Gladbach.

    Nutzungszeiten:
  • Schulräume täglich bis 20.00 Uhr,
  • Sporthallen täglich bis 22.00 Uhr,
  • Lehrschwimmbecken montags - donnerstags bis 20.00 Uhr
    (keine Nutzung an Wochenenden, Feiertagen sowie schulfreien Tagen) 

Gebühren

Nutzungsentgelte:

Folgende Gebühren fallen bei Nutzung des Lehrschwimmbeckens an:

Vereins- und Schulbetrieb         22,10 € pro Zeitstunde
Kursbetrieb   34,50 € pro Zeitstunde
Betrieb 18:00 Uhr - 20:00 Uhr   56,41 € pro Zeitstunde

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 02.11.2022

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