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Reitkennzeichen beantragen

Sie möchten ein Reitkennzeichen und/oder eine Reitplakette zum Reiten in der freien Landschaft erwerben.


Reiten in der freien Landschaft ist nur gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind. Das Reiterkennzeichen ist halterbezogen, bleibt also auch bei ihm, wenn das Pferd gewechselt wird. Wer mehrere Pferde besitzt, muss für jedes Pferd ein eigenes Kennzeichen anschaffen. Die Reiterkennzeichen sind nur gültig, wenn auf ihnen eine jährlich zu erneuernde und gebührenpflichtige Reitplakette angebracht ist.
Reiterkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
Diese Kennzeichen/Plaketten können bei der unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises oder bei den Servicebüros beantragt werden.

Gebühren

Private Pferdehalter
Neuantrag: 39,38 €
Verlängerung: 30,19 €
Gewerbliche Pferdehalter
Neuantrag: 89,38 €
Verlängerung: 80,19 €
Was passiert mit dem Geld ?
Die Mittel werden dazu verwandt, Reitwege zu unterhalten. Letztlich finanzieren die Reiter also ihr eigenes Hobby, denn  nur das Geld, was auch aufgebracht wird, kann zur Unterhaltung der Reitwege ausgegeben werden.
Welche Wege unterhalten werden, können die örtlichen Reitverbände oder Waldeigentümer als Antragsteller mitbestimmen.
Was passiert bei Fehlverhalten von Reitern?
Wer ohne gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes, gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft, im Wald oder in Schutzgebieten außerhalb von Straßen oder Wegen reitet, kann zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet werden.

Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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