Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung
Änderungen im Freizügigkeitsrecht
Seit dem 29.01.2013 werden aufgrund einer Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU keine Bescheinigungen mehr über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigungen) ausgestellt. Die Freizügigkeitsbescheinigung fällt damit ersatzlos weg.
Weitere Informationen hierüber entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
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