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Privilegierte Einbürgerung (Einbürgerung über den deutschen Ehegatten)

Mein Ehegatte ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich eingebürgert werden?


Die privilegierte Einbürgerung ist nachrangig zur Anspruchseinbürgerung und kommt insbesondere bei den Einbürgerungsbewerbern in Betracht, die seit mindestens zwei Jahren mit einem/einer Deutschen verheiratet sind und sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.
Der deutsche Ehegatte muss seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen!

Erfüllt ein Einbürgerungsbewerber die folgenden Voraussetzungen, so soll er in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden.

Voraussetzungen:

Der Einbürgerungsbewerber soll in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden, wenn dieser:
 
 a) die erforderliche Mindestaufenthaltszeit erfüllt,
 b) im Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels ist,
 c) imstande ist, sich und seine Angehörigen zu ernähren
 d) straffrei ist,
 e) im Besitz von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache ist,
 f) über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in   Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse) verfügt,
 g) seine bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgibt oder verliert.

Dies sind die Voraussetzungen, die in der Regel alle erfüllt sein müssen.
Durch verschiedene Erlasse werden Ausnahmen hiervon geregelt!


Informationen zu den einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen und den Ausnahmen zu den Voraussetzungen können Sie der Broschüre "Einbürgerungsvoraussetzungen für die privilegierte Einbürgerung" entnehmen.

Unterlagen

Informationen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Broschüre "Erforderliche Unterlagen"

Gebühren

Informationen zu den Kosten für eine Einbürgerung finden Sie in der Broschüre "Kosten für eine Einbürgerung"

Rechtliche Grundlagen

§ 9 in Verbindung mit §§ 8, 11 und 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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