Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14.09.2025 statt. Die Bürger*innen im Rheinisch-Bergischen Kreis werden bei einer Kommunalwahl aufgerufen, ihre Vertreter*innen im Kreis- und Gemeinderat sowie ihre Landrätin/ ihren Landrat und ihre Bürgermeisterin/ ihren Bürgermeister zu wählen.
Da die Wahl zum Landrat im Herbst 2017 und damit in der zweiten Hälfte der Wahlperiode stattgefunden hat, steht die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat ebenfalls mit der Kommunalwahl 2025 an.
Informationen zur Kreistagswahl
Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises besteht aus 54 Vertreter*innen. Hiervon werden 27 direkt in den jeweiligen Kreiswahlbezirken gewählt, die andere Hälfte gelangt über die Reservelisten der Parteien und Wählergruppen in den Kreistag. Durch mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Anzahl der Vertreter*innen aus den Reservelisten noch nach oben verändern.
Kreiswahlbezirke
Das Wahlgebiet Rheinisch-Bergischer Kreis ist in 27 Wahlbezirke einzuteilen. Die Einteilung der Wahlbezirke nimmt der Kreiswahlausschuss vor. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Eine Übersicht über die Kreiswahlbezirke finden Sie unten unter Broschüren. Dort ist auch ein Straßenverzeichnis hinterlegt. Informationen finden Sie auch im Geoportal des Kreises.
Wahlvorschläge
Bewerber*innen für die Direktwahl in einem Kreiswahlbezirk können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt. Die Wahlvorschläge sollen über das digitale Verfahren „Parteienkomponente“ erfasst werden (siehe unten unter Broschüren).
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, den 07.07.2025, 18 Uhr, der Kreiswahlleitung vorzulegen. (weitere Informationen zu einer Kandidatur erhalten Sie unten unter Broschüren). Der Kreiswahlausschuss entscheidet anschließend in seiner Sitzung am 10.07.2025 über die Zulassung.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlbenachrichtigung
Allen Wahlberechtigten geht rechtzeitig vor der Wahl durch ihre Wohngemeinde eine Wahlbenachrichtigung zu, die auf das zuständige Wahllokal hinweist. Am Wahltag kann während der landeseinheitlichen Wahlzeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr gewählt werden. Für den Ablauf sorgt dort der Wahlvorstand.
Stimmzettel und Stimmrecht Kreistagswahl
Für jeden der 27 Kreiswahlbezirke wird ein Stimmzettel hergestellt. Die linke Seite enthält die Namen der Direktkandidat*innen im jeweiligen Wahlbezirk. Auf der rechten Seite sind kreisweit die ersten 3 Namen der Reserveliste einer jeden Partei oder Wählergruppe angeführt. Für die Wahl zum Kreistag hat die Wählerin/ der Wähler eine Stimme. Mit dieser wählt man die Direktkandidatin/ den Direktkandidaten seines Kreiswahlbezirks. Mit der Stimme entscheidet man sich gleichzeitig für die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe, die die Direktkandidatin/ den Direktkandidaten nominiert hat. Die Stimmen werden nach dem Verhältniswahlrecht gewichtet, d.h. alle Stimmen finden hier anteilmäßig Berücksichtigung. Ein Musterstimmzettel ist unten unter Broschüren einsehbar.
Stimmzettel und Stimmrecht Landratswahl
Für die Wahl der Landrätin/ des Landrates, hat jede Wählerin / jeder Wähler eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt am 28.09.2025 eine Stichwahl.
Stimmrecht Bürgermeister-/Ratswahlen
Für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, sowie die Gemeinderatswahl gelten die obigen Ausführungen zur Kreistags- bzw. Bürgermeisterwahl entsprechend. Hierfür sind jedoch die Wahlämter der kreisangehörigen Städte/Gemeinden selbst zuständig. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadt/Gemeinde
Stimmabgabe Der Wahlvorstand händigt für die Kommunalwahlen 4 Stimmzettel aus (Landrat, Kreistag, Rat, Bürgermeister). Weitere Abstimmungen, z.B. zum Integrationsrat, sind möglich. Um Verwechslungen zu vermeiden, aber auch um die Auszählung zu vereinfachen, unterscheiden sich diese Stimmzettel farblich. Mit den Stimmzetteln geht man in die Wahlkabine und gibt jeweils sein Votum ab. Anschließend faltet die Wählerin/ der Wähler die Stimmzettel in der Weise, dass ihre/ seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe in den Wählerlisten vermerkt hat, sind die Stimmzettel sodann in die Wahlurne zu werfen. Damit ist für die Wählerin/ den Wähler der eigentliche Wahlakt beendet.
Briefwahl Alternativ zur Stimmabgabe im Wahllokal besteht für die Wählerin/ den Wähler die Möglichkeit, bereits einige Zeit vor dem eigentlichen Wahltag durch Briefwahl abzustimmen. Einen entsprechenden Antragsvordruck enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl kann bei der Wohngemeinde auch per E-Mail oder auf deren Homepage beantragt werden.
Auszählung Die Auszählung erfolgt nach einem festen Schema durch die Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen. Die Wahlvorstände beginnen mit der Auszählung unmittelbar nach Schließung der Wahllokale ab 18.00 Uhr. Die Reihenfolge der Auszählung ist exakt vorgegeben: Landratswahl, Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl, Ratswahl. Die Ergebnisse der Landratswahl und der Kreistagswahl werden über die Gemeindebehörde an die Kreiswahlleitung übermittelt. Anhand der Stimmen für die Kreistagswahl stellt die Kreiswahlleitung die direkt gewählten Vertreter*innen in den 27 Wahlbezirken fest. In den Kreistag gelangt derjenige, der die meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigen konnte. Eine absolute Mehrheit ist hier nicht erforderlich. Ferner ermittelt die Kreiswahlleitung anhand des Verhältniswahlrechts die Vertreter*innen, die über die Reserveliste in den Kreistag gelangen.
Kreiswahlleiter Das Amt des Kreiswahlleiters übt Landrat Stephan Santelmann aus. Stellvertretender Kreiswahlleiter ist Kreisdirektor Markus Fischer . Mit der organisatorischen Abwicklung der Aufgaben der Kreiswahlleitung ist die Kommunalaufsicht beauftragt, die damit gleichzeitig die Funktion des Kreiswahlamtes ausübt. Die Mitarbeiter*innen des Kreiswahlamtes stehen Ihnen während der allgemeinen Dienstzeiten für alle Fragen rund um die Wahl zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie das Kreiswahlamt auch persönlich aufzusuchen. Damit für Ihren Besuch im Kreishaus ausreichend Zeit zur Verfügung steht, sollte ein Termin vereinbart werden.
Rechtsgrundlagen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung.
Wahlergebnisse:
Alle Kommunalwahlgebnisse der letzten Jahre können hier eingesehen werden.