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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Kommunalwahl 2025

Die letzten Kommunalwahlen haben am 14.09.2025 stattgefunden. Die Bürger*innen im Rheinisch-Bergischen Kreis werden bei einer Kommunalwahl aufgerufen, ihre Vertreter*innen im Kreis- und Gemeinderat sowie ihre Landrätin/ ihren Landrat und ihre Bürgermeisterin/ ihren Bürgermeister zu wählen. Da die Wahl zum Landrat im Herbst 2017 und damit in der zweiten Hälfte der Wahlperiode stattgefunden hatte, stand die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat ebenfalls mit der Kommunalwahl 2025 an.


 

Informationen zur Kreistagswahl
Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises besteht aus 54 Vertreter*innen. Hiervon werden 27 direkt in den jeweiligen Kreiswahlbezirken gewählt, die andere Hälfte gelangt über die Reservelisten der Parteien und Wählergruppen in den Kreistag. Durch mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Anzahl der Vertreter*innen aus den Reservelisten noch nach oben verändern.
  

Kreiswahlbezirke
Das Wahlgebiet Rheinisch-Bergischer Kreis wurde in 27 Wahlbezirke eingeteilt. Die Einteilung der Wahlbezirke hat der Kreiswahlausschuss vorgenommen. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke war darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt wurden. Eine Übersicht über die Kreiswahlbezirke finden Sie unten unter Broschüren. Dort ist auch ein Straßenverzeichnis hinterlegt. Informationen finden Sie auch im Geoportal des Kreises.

Wahlvorschläge
Bewerber*innen für die Direktwahl in einem Kreiswahlbezirk konnten von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Wählbar war jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnte. Die Wahlvorschläge wurden über das digitale Verfahren „Parteienkomponente“ erfasst (siehe unten unter Broschüren).
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 über die Zulassung entschieden.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl war, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hatte, Deutscher war oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besaß, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hatte und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war.

Wahlbenachrichtigung
Allen Wahlberechtigten ging rechtzeitig vor der Wahl durch ihre Wohngemeinde eine Wahlbenachrichtigung zu. Am Wahltag konnte während der landeseinheitlichen Wahlzeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr gewählt werden. Für den Ablauf sorgte dort der Wahlvorstand.

Stimmzettel und Stimmrecht Kreistagswahl
Für jeden der 27 Kreiswahlbezirke wurde ein Stimmzettel hergestellt. Die linke Seite enthielt die Namen der Direktkandidat*innen im jeweiligen Wahlbezirk. Auf der rechten Seite waren kreisweit die ersten 3 Namen der Reserveliste einer jeden Partei oder Wählergruppe angeführt. Für die Wahl zum Kreistag hatte die Wählerin/ der Wähler eine Stimme. Mit dieser wählte man die Direktkandidatin/ den Direktkandidaten seines Kreiswahlbezirks. Mit der Stimme entschied man sich gleichzeitig für die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe, die die Direktkandidatin/ den Direktkandidaten nominiert hatte. Die Stimmen wurden nach dem Verhältniswahlrecht gewichtet, d.h. alle Stimmen fanden hier anteilmäßig Berücksichtigung. Ein Musterstimmzettel ist unten unter Broschüren einsehbar.

Stimmzettel und Stimmrecht Landratswahl
Für die Wahl der Landrätin/ des Landrates, hatte jede Wählerin / jeder Wähler eine Stimme. Da keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hatte, erfolgte am 28.09.2025 eine Stichwahl.

Stimmrecht Bürgermeister-/Ratswahlen
Für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, sowie die Gemeinderatswahl galten die obigen Ausführungen zur Kreistags- bzw. Bürgermeisterwahl entsprechend. Hierfür waren die Wahlämter der kreisangehörigen Städte/Gemeinden selbst zuständig. Genauere Informationen hierzu waren auf den Internetseiten Ihrer Stadt/Gemeinde zu finden.

Stimmabgabe
Der Wahlvorstand händigte für die Kommunalwahlen 4 Stimmzettel aus (Landrat, Kreistag, Rat, Bürgermeister). Weitere Abstimmungen, z.B. zum Integrationsrat, waren möglich. Um Verwechslungen zu vermeiden, aber auch um die Auszählung zu vereinfachen, unterschieden sich diese Stimmzettel farblich. Mit den Stimmzetteln ging man in die Wahlkabine und gab jeweils sein Votum ab. Anschließend faltete die Wählerin/ der Wähler die Stimmzettel in der Weise, dass ihre/ seine Stimmabgabe nicht erkennbar war. Nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe in den Wählerlisten vermerkt hatte, waren die Stimmzettel sodann in die Wahlurne zu werfen. Damit war für die Wählerin/ den Wähler der eigentliche Wahlakt beendet.

Briefwahl
Alternativ zur Stimmabgabe im Wahllokal bestand für die Wählerin/ den Wähler die Möglichkeit, bereits einige Zeit vor dem eigentlichen Wahltag durch Briefwahl abzustimmen. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhielt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl konnte bei der Wohngemeinde auch per E-Mail oder auf deren Homepage beantragt werden.

Auszählung
Die Auszählung erfolgte nach einem festen Schema durch die Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen. Die Wahlvorstände begannen mit der Auszählung unmittelbar nach Schließung der Wahllokale ab 18.00 Uhr. Die Reihenfolge der Auszählung war exakt vorgegeben: Landratswahl, Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl, Ratswahl. Die Ergebnisse der Landratswahl und der Kreistagswahl wurden über die Gemeindebehörde an die Kreiswahlleitung übermittelt. Anhand der Stimmen für die Kreistagswahl stellte die Kreiswahlleitung die direkt gewählten Vertreter*innen in den 27 Wahlbezirken fest. In den Kreistag gelangte derjenige, der die meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigen konnte. Eine absolute Mehrheit war hier nicht erforderlich. Ferner ermittelte die Kreiswahlleitung anhand des Verhältniswahlrechts die Vertreter*innen, die über die Reserveliste in den Kreistag gelangen.

Kreiswahlleiter
Das Amt des Kreiswahlleiters übte Landrat Stephan Santelmann aus. Stellvertretender Kreiswahlleiter war Kreisdirektor Markus Fischer . Mit der organisatorischen Abwicklung der Aufgaben der Kreiswahlleitung war die Kommunalaufsicht beauftragt, die damit gleichzeitig die Funktion des Kreiswahlamtes ausübte. Die Mitarbeiter*innen des Kreiswahlamtes standen während der allgemeinen Dienstzeiten für alle Fragen rund um die Wahl zur Verfügung. 

Integrationswahlen
Zeitgleich mit den Kommunalwahlen fanden die Integrationswahlen statt. Die Integrationswahl ist eine zusätzliche, eigenständige Wahl, die parallel zu den Kommunalwahlen stattfindet. Sie betraf die Städte Bergisch Gladbach, Burscheid und Leichlingen, da es in diesen Städten Integrationsräte gibt. Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Für die Integrationswahlen sind die Wahlämter der Städte selbst zuständig. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten  der jeweiligen Stadt.


Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung.

Wahlergebnisse:
Alle Kommunalwahlergebnisse können hier eingesehen werden. 

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Am Rübezahlwald  7
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Letzte Aktualisierung: 09.03.2026

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