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Veranstaltungen in Natur und Landschaft

Informationen zu Veranstaltungen in Natur und Landschaft des RBK


Derzeit haben Sie in über 70 Naturschutzgebieten sowie über 60 Landschaftsschutzgebieten im Rheinisch-Bergischen Kreis die Möglichkeit, die Schönheit der Natur und Landschaft aus nächster Nähe zu entdecken. Damit auch nachfolgende Generationen die vielfältigen Naturräume erleben können, gelten in den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten besondere Schutzvorschriften, um die Belastungen für Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Sollten Sie eine Veranstaltung planen, müssen Sie diese beachten.  

Was bedeutet dies für meine Veranstaltung?

Bevor Sie mit der Planung Ihrer Veranstaltung beginnen, können Sie über diesen Link prüfen, ob sich der Veranstaltungsort oder die Veranstaltungsroute im Naturschutzgebiet oder im Landschaftsschutzgebiet befindet.

In allen Naturschutzgebieten des Rheinisch-Bergischen Kreises besteht ein generelles Veranstaltungsverbot, da der Schutz der Natur in diesen Bereichen Vorrang hat. Darüber hinaus ist es sowohl in Naturschutzgebieten als auch in Landschaftsschutzgebieten nicht erlaubt, bauliche Anlagen zu errichten. Dies gilt auch für das temporäre Errichten von Bühnen, Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Zelten, Verkaufsständen, Versorgungsstationen, mobilen Toiletten, Müllcontainern sowie vielen weiteren baulichen Anlagen im Rahmen einer Veranstaltung. Dennoch besteht die Möglichkeit, für Ihre geplante Veranstaltung eine Ausnahme oder Befreiung bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. In besonderen Ausnahmefällen kann auch in diesen Schutzgebieten eine entsprechende Genehmigung erteilt werden.

Wie funktioniert die Beantragung meiner Veranstaltung?

Bitte beantragen Sie Ihre Veranstaltung mindestens drei Wochen im Vorfeld bei der unteren Naturschutzbehörde und verwenden Sie hierfür das Antragsformular. Mit Hilfe der Angaben aus dem Antragsformular kann geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung seitens der unteren Naturschutzbehörde erteilt werden kann oder ob Ihre Veranstaltung ggf. nur anzeigepflichtig ist.

Für die Prüfung Ihres Antrages ist es besonders wichtig, dass Sie den Ablauf der Veranstaltung möglichst detailliert beschreiben und bei Ihrer Beschreibung insbesondere auf die Aspekte eingehen, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben könnten. Je mehr Informationen vorliegen, desto einfacher ist es, die Veranstaltungen einzuschätzen und auf ihre Naturverträglichkeit hin zu überprüfen. Bitte machen Sie deshalb auch konkrete Angaben zu geplanten Feuerwerken und Feuerstellen, der Anzahl und dem Standort von baulichen Anlagen etc. und gehen Sie insbesondere darauf ein, wie Sie auf eine möglichst umweltschonende Ausübung Ihrer Veranstaltung achten.

Falls Sie ihrem Antrag einen Lageplan oder eine Veranstaltungsroute beifügen wollen, können Sie diese Pläne über nachfolgende Webanwendung selbst erstellen und anschließend per Email (landschaft@rbk-online.de) an die untere Naturschutzbehörde schicken. Die dazugehörige Anleitung finden Sie unten unter der Rubrik "Broschüren".

Letzte Aktualisierung: 22.04.2024

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