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Blauzungenkrankheit

Informationen zur Blauzungenkrankheit


Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht wird.

Grundsätzlich sind Krankheitsanzeichen, die von Tierhalterinnen oder Tierhaltern an ihren Tieren beobachtet werden und für das Auftreten der Blauzungenkrankheit sprechen, unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Impfungen gegen die Erkrankung sind möglich und unbedingt zu empfehlen, Halter oder Halterinnen von Rindern, Schafen oder Ziegen werden daher gebeten sich an ihre hoftierärztliche Praxis zu wenden.

Wird die Blauzungenkrankheit in einem Kreis festgestellt, kann eine Sperrzone gebildet werden.

Sowohl der Transport von Wiederkäuern innerhalb eines Sperrgebietes als auch das Verbringen nach außerhalb ist dann an besondere Voraussetzungen geknüpft. Die für den Transport von Tieren erforderlichen Dokumente finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen. (LINK unter "zusätzliche Infos")

Weitergehende Informationen zur Blauzungenkrankheit, ein Merkblatt zum Transport von Tieren sowie Allgemeinverfügungen finden Sie unter "Broschüren".

Von einer Tierseuchenverfügung betroffene Landwirtinnen und Landwirte oder alle, die nähere Informationen zu einem aktuellen Seuchengeschehen benötigen, können das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt während der werktäglichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 02202 13-2815 erreichen.

Letzte Aktualisierung: 11.03.2024

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