Digitale Endgeräte
Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt den Schülerinnen und Schülern der kreiseigenen Förderschulen, auf Grund eines Kreistagsbeschlusses, leihweise ein digitales Endgerät zur Verfügung.
Hierfür ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu entsprechenden Nutzungsbedingungen erforderlich.
Diese Nutzungsbedingungen können sie hier einsehen.
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