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Bauförderung von Mietwohnungen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für den Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.


Weiterhin werden gefördert Gruppenwohnungen für ältere Menschen und/oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie Pflegewohnplätze.

Zusätzlich zu den Baudarlehen sind einige Zusatzdarlehen möglich. Weiterhin gibt es auf die Baudarlehen je nach Kommune 15 oder 25 % Tilgungsnachlass; auf die Zusatzdarlehen wird generell ein Tilgungsnachlass von 50 % gewährt.

Außerdem stellt Ihnen das Land Nordrhein-Westfalen für die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Was wird hier gefördert:
- Neubau von Wohnungen
- Neuschaffung von Wohnraum im Bestand
- Geringinvestive Maßnahmen (Kosten maximal 650,00 Euro pro Quadrat-
   meter) zur Herrichtung und Anpassung von Wohnraum
Auch hier werden Tilgungsnachlässe gewährt.

Die Anträge für ein Darlehen sind bei uns einzureichen. Sie müssen dafür aber einige Voraussetzungen erfüllen. Deshalb sollten Sie vor einer Antragstellung die Möglichkeit eines persönlichen oder telefonischen Beratungsgeprächs nutzen.

Die Antragsunterlagen werden Ihnen entweder bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt oder Sie finden diese sowie weitere Informationen auf der Internetseite der NRW.BANK unter Zusätzliche Infos.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme.

Letzte Aktualisierung: 06.09.2018

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