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Internationaler Führerschein

Sie möchten sich zusätzlich zu Ihrem bestehenden EU-Kartenführerschein noch einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen?


Der Internationale Führerschein ist ein zusätzliches Dokument, welches nur in Verbindung zu Ihrem EU-Kartenführerschein gültig ist. Sie benötigen diesen in der Regel in allen außereuropäischen Ländern, um Ihre gültige Fahrerlaubnis auch dort vorweisen zu können.

Vom Internationalen Führerschein gibt es zwei unterschiedliche Ausführungen, je nach beabsichtigten Reiseziel. Sofern Sie nach Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Sri Lanka, Syrien oder Türkei reisen möchten, kann ein besonderes Modell vorgeschrieben sein. Bitte geben Sie dies in Ihrem Antrag für einen Internationalen Führerschein explizit an. Unter Umständen ist es erforderlich, dass beide Ausführungen ausgestellt werden müssen.

Der Internationale Führerschein wird für längstens drei Jahre ausgestellt. Die Laufzeit ist zum Beispiel kürzer, wenn eine nationale Führerscheinklasse für LKW oder Busse (Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E) für weniger als drei Jahre befristet ist. Auch das Modell des beantragten Internationalen Führerscheins hat Einfluss auf die Befristungsdauer.

Ein abgelaufener internationaler Führerschein kann nicht verlängert oder verändert werden. Diese müssen immer neu ausgestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt persönlich, in der Fahrerlaubnisbehörde. Bitte vereinbaren Sie hierzu, über das Terminbuchungstool, einen Termin.

Sollten Sie noch weitere konkrete Fragen zur Antragstellung und zum Ablauf haben, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@rbk-online.de und beschreiben Ihren Fall. Sofern Sie eine Rückrufnummer angeben, erhalten Sie telefonisch oder per Mail zeitnah eine Rückmeldung. Alternativ können Sie auch beim Rückrufcenter Ihre Daten hinterlassen.


Wichtiger Hinweis:

Ein internationaler Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen.

Sollten Sie diesen Führerschein noch nicht haben, müssen Sie vorab den Umtausch des nationalen Führerscheins beantragen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall zusätzliche Gebühren anfallen. Achten Sie bitte auch auf die rechtzeitige Antragstellung, da die Bearbeitungsdauer für die Umstellung in den neuen Kartenführerschein mehrere Wochen beträgt.

Soweit der Kartenführerschein noch nicht auf den aktuellen Namen ausgestellt ist, bedarf es zuvor der Erneuerung des EU-Kartenführerscheins.

Anfragen, ob in einem bestimmten Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, können vom Rheinisch-Bergischen Kreis leider nicht beantwortet werden. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie bei den den jeweiligen Botschaften und Konsulaten. Möglicherweise finden Sie auch Hinweise hierzu in den Unterlagen Ihres Reiseveranstalters oder der Mietwagenfirma des Reiselandes.

 

Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), höchstens zwei Jahre alt
  • EU-Kartenführerschein
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Gebühren

  • 15,- EUR

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt durch Ausstellung eines Gebührenbescheides.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022

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