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(c) Fotografie Joachim Rieger

Mietspiegel

Der Mietspiegel setzt die Mietpreisspannen im freifinanzierten Wohnungsbau fest.


Die Festsetzungen des Mietspiegels gelten für bestehende Mietverhältnisse. Die Mietpreisspannen  werden zwischen den Akteuren des Wohnungsmarktes vereinbart und gelten für die Stadtgebiete Bergisch Gladbach und Rösrath, das Gebiet der Gemeinde Odenthal und mit einem 10% Abschlag auch für die Gebiete der Gemeinde Kürten und der Stadt Overath.
Der Mietspiegel kann gegen eine Schutzgebühr von 3,50 Euro beim Haus- und Grund Rhein-Berg e.V., Paffrather Straße 28, 51465 Bergisch Gladbach, oder bei der Bezirksgeschäftsstelle des Mietervereins Köln, Haupstraße 339, 51465 Bergisch Gladbach, angefordert werden.

Wir leiten Sie gerne weiter:
Haus- und Grund: www.hug-rhein-berg.de 
Mieterverein: www.mieterverein-koeln.de 

Für die Städte Burscheid, Wermelskirchen und Leichlingen erhalten Sie Auskunft über den Mietspiegel unter Verwandte Services Weitere Kommunen.

Gebühren

Schutzgebühr von 3,50 Euro

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Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 2. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Fiolka

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Letzte Aktualisierung: 09.01.2025

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