Sie möchten sich darüber informieren, wie eine sonderpädagogische Förderung für Ihr Kind aussehen kann?
Manche Kinder benötigen in der Schule sonderpädagogischen Unterstützung. Dabei ist zu entscheiden, in welchem Schwerpunkt und an welchem Ort die Förderung erfolgen soll.
Die Schulaufsicht entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüzung und schlägt den Eltern oder Erziehungsberechtigten eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten können alternativ auch selbst eine Förderschule wählen.
Die Schulaufsicht für die Grund-, Haupt- und Förderschulen ist beim Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis angesiedelt. Für alle übrigen Schulformen ist die Bezirksregierung Köln zuständig.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird jedes Jahr durch die Schule überprüft.
Förderschulen können auch als Verbundschulen geführt werden. Hier sind Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten unter einem Dach zusammengefasst.
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