Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Futtermittelunternehmer registrieren

Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer nach Verordnung der Europäischen Union


Laut Verordnung der Europäischen Union sind Sie bereits als Futtermittelunternehmer anzusehen, wenn Sie folgende Tätigkeiten ausüben
- Erzeugung, Transport, Lagerung und Handhabung von Primärerzeugnissen (also selbsterzeugte Futtermittel wie Gras, Heu, Silage, Getreide usw.) am Ort der Erzeugung.
- Einfaches Behandeln und Mischen von ausschließlich für den Bedarf des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes bestimmten Futtermitteln ohne Verwendung von Zusatzstoffen oder von Zusatzstoffen enthaltenden Vormischungen mit Ausnahme von Siliermitteln.

Damit unterliegen Sie seit dem 1. Januar 2006 auch einer Registrierungspflicht.
Das Veterinäramt ist für die Registrierung von Landwirten und Tierhaltern, auf die oben beschriebene Tätigkeit zutrifft, zuständig.

Sie haben Fragen?

Technologiepark Bergisch Gladbach, Haus 56
Friedrich-Ebert-Str.  75
Herr  Landwehr
Raum 08, 1. OG im Campus 1, Satellit 2 Süd

Mehr Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 11.03.2024

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.