Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Schülerbeförderung beim Schulträger Rheinisch-Bergischer Kreis

Sie wollen wissen, wie Ihr Kind die von ihm besuchte Förderschule erreichen kann?


Der Rheinisch-Bergische Kreis ist als Schulträger unter anderem auch für die Schülerbeförderung an seinen Schulen zuständig. Wichtig dabei ist, dass der Rheinisch-Bergische Kreis keine Beförderungspflicht hat. Als Schulträger entscheidet er, was für die jeweilige Schule die wirtschaftlichste Beförderung ist.

Aus diesem Grund wurde für alle Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Fröbel-Schule in Bergisch Gladbach-Moitzfeld und der Martin-Buber-Schule in Leichlingen-Kuhle sowie für die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 2 an der Albert-Einstein-Schule in Rösrath, der Verbundschule Mitte in Bergisch Gladbach-Refrath sowie der Verbundschule Nord in Wermelskirchen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten für die Fahrt zur Schule ein SchülerTicket.

Weitere Informationen zum Schülerspezialverkehr und dem SchülerTicket erhalten sie unter „Verwandte Services“.

Sie haben Fragen?

Technologiepark Bergisch Gladbach, Haus 56
Friedrich-Ebert-Str.  75
Frau  Winterschladen

Mehr Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 18.11.2024

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.