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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Lernmittelfreiheit

Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz werden allen Schülerinnen und Schülern einer Förderschule des Rheinisch-Bergischen Kreises, Lernmittel (Schulbücher) zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). Hierfür ist von den Erziehungsberechtigten ein jährlicher Eigenanteil, in Höhe von einem Drittel eines festgelegten Durchschnittsbetrages, zu leisten.


Die Durchschnittsbeiträge werden gesetzlich für die einzelnen Schulfomen festgelegt.
Daraus ergeben sich folgende Eigenanteile der Erziehungsberechtigten für die Förderschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis:

Schule Klasse Durchschnittsbetrag Eigenanteil der Eltern
(jährlich)
Friedrich-Fröbel-Schule alle 48,00 € 16,00 €
Martin-Buber-Schule alle 48,00 € 16,00 €
Albert-Einstein-Schule E und 1-4 48,00 € 16,00 €
  5-10 102,00 € 34,00 €
Margot-Friedländer-Schule E und 1-4 48,00 € 16,00 €
  5-10 102,00 € 34,00 €
Verbundschule Nord E und 1-4 48,00 € 16,00 €
  5-10 102,00 € 34,00 €


Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom jährlichen Eigenanteil für Lernmittel befreit werden.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz
(VO zu § 96 Abs. 5 SchulG)

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Friedrich-Ebert-Str.  75
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Letzte Aktualisierung: 04.09.2026

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